Hinweisverfahren

Als werteorientiertes und umweltfreundliches Familienunternehmen ist es uns besonders wichtig, unethisches und illegales Verhalten aufzudecken, um für das Wohlergehen unserer Mitarbeitenden und den Schutz der Umwelt als unserer natürlichen Lebensgrundlage zu sorgen. In unserer Grundsatzerklärung, die den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entspricht, informieren wir Sie genauer über diese Themen sowie über die von uns ergriffenen Maßnahmen und Aktivitäten zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferketten. Außerdem haben wir ein Verfahren eingerichtet, im Zuge dessen Hinweise zu möglichen Verstößen gemeldet werden können. Dieses Verfahren entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). 

Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner oder sonstige Dritte können Hinweise zu Verletzungen der folgenden Themen einreichen:

  • (EU-) Gesetze (z. B. Verstoß gegen die Produktsicherheit, Datenschutzgrundverordnung, das Kartellrecht) 
  • Menschenrechte (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit)
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz und/oder Gesundheitsschutz
  • Lohngesetze (z. B. durch Unterschreitung des Mindestlohns oder das Vorenthalten eines angemessenen Lohns)
  • Umweltschutzstandards (z. B. durch das Herbeiführen einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädliche Lärmemissionen, übermäßigen Wasserverbrauch oder sonstige unsachgemäße Entsorgung industrieller Abfallprodukte)
  • Steuergesetze
  • Gesetze zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Antidiskriminierungsgesetze durch Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
  • sonstige Vorschriften und Gesetzen (Straftatbestände wie z. B. Betrug, Diebstahl, Korruption)

Eingehende Hinweise werden geprüft und entsprechend der Verfahrensordnung bearbeitet. Hierbei wird die Identität des/der Hinweisgeber:in gewahrt. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Hinweisgeber:in vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Informationen weitergibt. Die Verfahrensordnung können Sie hier nachlesen.

 

Datenschutzinformation

Hinweise nehmen wir über die folgenden Kanäle entgegen:

Online Kontaktformular auf der Homepage
Interne Dialogboxen des Betriebsrats
Externe Meldestelle

Menschenrechtsbeauftragter

+ 49 (0) 5746 / 940-0

Menschenrechtsbeauftragter
Werkstraße 3
32289 Rödinghausen

compliance(at)haecker-kuechen.de
 

Betriebsrat

Betriebsrat
Werkstraße 3
32289 Rödinghausen

 

Ombudsmann
Vertrauensanwalt

+ 49 (0) 89 244 40 93-22

Robert Buchmann
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München

buchmann(at)sgp-legal.de


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Wenn Sie einen Hinweis wegen des Verdachts auf eine Normverletzung geben möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Keines der folgenden Felder ist ein Pflichtfeld. Sie müssen daher keine Angaben machen.

2. Ihre Angaben werden identitätsschützend behandelt und es wird sich für Sie als Hinweisgeber:in kein Nachteil ergeben.

3. Wenn Sie keine Adress-Daten angeben, können wir keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. In diesem Fall kann keine Rücksprache hinsichtlich des Inhalts erfolgen und wir können Sie nicht über unsere Schritte und Maßnahmen informieren. Sollten notwendige inhaltliche Informationen bei Ihrem Hinweis fehlen, kann dieser ggf. nicht bearbeitet werden.

4. Ihre Angaben werden an das Postfach compliance(at)haecker-kuechen.de weitergeleitet, auf das nur der Häcker Menschenrechtbeauftragte Zugriff hat.

5. Mit Angabe Ihrer Kontaktdaten erklären Sie sich einverstanden, von uns zu Ihrem Hinweis bzw. Ihrer Beschwerde kontaktiert zu werden.